In dubio contra reo

Veröffentlicht: 18. April 2007, 15:00 Uhr

Wolfgang Schäuble erklärt gegenüber Stern und Spiegel:

Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.

Nach Herrn Schäubles Auffassung ist es also im Sinne der inneren Sicherheit und Terrorabwehr vollkommen legitim einen Unschuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Das er mit solch einer Idee nicht nur gegen unsere Verfassung verstößt sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention scheint ihm wohl nicht einzuleuchten.

Via dataloo, lawblog


Kommentare


nic schrieb am 23. April 2007, 19:16 Uhr

und immer schön flagge zeigen;P
http://www.thenicsite.de/projekt.htm
beste grüßleins
nic


Cassiel schrieb am 23. April 2007, 21:50 Uhr

Tolle Idee, danke für den Link! :-)


Kommentar verfassen

Beteilige Dich an der Diskussion und schreib Deine Meinung

Daten